Hafenordnung der Wassersportschule Oberlausitz - WSO -
SEGELZENTRUM Kollm, 02906 Quitzdorf am See/ OT Kollm, Am See 5
Hafenmeister 0175/5007670 oder Tel. 03583/57540 Fax 03583/575448
www.wassersportschule-oberlausitz.de mail: wso@DIESE ZEICHEN LOESCHENwassersportschule-oberlausitz.de
Hafenordnung SEGELZENTRUM Kollm - Naturhafen
Das SEGELZENTRUM Kollm (SZK) dient der Ausübung des gewerblichen, vereinsorganisierten und privaten Wassersports und den damit verbundenen gesellschaftlichen Aktivitäten.
§ 1 Geltungsbereich
Die Hafenordnung gilt für das gesamte Gelände des SZK einschließlich Hafenbecken, Schwimmstege, Slipstelle, angrenzende Ufer- und Wasserflächen, Parkplätze, Anlagen, Ausrüstungen und Gebäude. Im SZK gelten ferner alle übergeordneten Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, die Sächsische Schifffahrtsverordnung, Umweltschutzverordnungen und die Vorschriften der Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Spree/Neiße.
§ 2 Zugang und Benutzung des SZK
Das Betreten oder Befahren des SZK erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen sich nur in Begleitung von dazu berechtigten Erwachsenen im SZK aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
Öffentlich zugängig sind das Rasengelände des SZK, die Parkplätze, Terrassen und das Hafenmeisterbüro. Nicht öffentlich und nur von Berechtigten genutzt werden dürfen die Land- und Wasserliegeplätze, die Slipstelle, das Hafenbecken, die Schwimmstege, die Uferbereiche, die Lagerfeuerstelle, die Gebäude und sanitären Einrichtungen. Der Hafenmeister entscheidet über die Berechtigung. Die Nutzung ist teilweise gebührenpflichtig.
Der Hafenmeister organisiert den Wassersportbetrieb. Seinen Anweisungen ist sofort und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Hafenmeister ist berechtigt, die Personalien der Nutzer, Gäste und Besucher des SZK zu prüfen.
§ 3 Liegeplätze, Stellplätze, Parkplätze
Liege-, Stell- und Parkplätze werden durch den Hafenmeister vergeben und sind gebührenpflichtig. Die Berechtigung zur Nutzung der Liege-, Stell- und Parkplätze wird durch einen Liegeplatzvertrag bzw. Parkkarte dokumentiert. Ein Überlassen der Liege-, Stell- und Parkplätze an Dritte ist nicht zulässig. Der Hafenmeister ist berechtigt, bei Notwendigkeit andere Liege-, Stell- und Parkplätze zuzuweisen, diese in der Abwesenheit des Nutzers anderweitig zu vergeben bzw. die betroffenen Boote, Trailer etc. selber zu verholen. Schiffsführer ohne Liegeplatzvertrag, welche über den Wasserweg zum SZK kommen,
haben sich unmittelbar nach der Ankunft beim Hafenmeister zu melden.
Für den Landverkehr im SZK gilt die Straßenverkehrsordnung und Schritttempo, für den Schiffsverkehr die Sächsische Schifffahrtsverordnung. Wohnmobile und Wohnanhänger bedürfen der Vorab-Zustimmung des Hafenmeisters für einen Stellplatz. Land- und Wasserfahrzeuge, welche verkehrswidrig bzw. unter Nichtbeachtung dieser Hafenordnung abgestellt werden, werden zu Lasten des Halters entfernt.
§ 4 Verhalten im SZK
Auf die Anwesenheit anderer Wassersportfahrzeuge und -geräte, Landfahrzeuge und sonstiger Fremdeinrichtungen sowie Naturschutzbereiche und Sperrgebiete wird ausdrücklich hingewiesen. Jeder Nutzer des SZK hat die daraus folgenden Ordnungs-, Sicherheits- und Schutzbestimmungen zu befolgen.
Alle Nutzer des SZK, seiner Anlagen, Ausrüstungen und Gebäude sowie deren Gäste und Besucher sind verpflichtet, ihr persönliches Eigentum zu schützen, zu sichern und ggf. unter Verschluß zu halten. Straßen, Wege, Schwimmstege, Park-, Stell- und Liegeplätze dürfen nicht mit Ausrüstungsteilen, Gepäck, Fahrrädern, sperrigen Gegenständen etc. versperrt werden.
Die Feuerwehrzufahrt über den Parkplatz zur Löschwasserentnahmestelle auf dem Bootssteg an der Ostmole ist immer freizuhalten.
Die Slipstelle und die Betonrampe sind für zuwassergehende und anlegende Wasserfahrzeuge stets freizuhalten und nicht zu verstellen. Die Nutzung des Hafenbeckens wird durch den Hafenmeister geregelt. Ist das Hafenbecken mit Wasserfahrzeugen belegt, gilt in diesem Bereich Angelverbot.
Offenes Feuer ist verboten. Die Nutzung der Lagerfeuerstelle ist nur mit Genehmigung des Hafenmeisters und unter Beachtung der Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen zulässig.
Angeln ist im Hafenbereich möglich und nur an den dafür vorgesehenen Ufer- und Wasserbereichen gestattet. Die Ausübung des Angelsports erfordert eine durch den Hafenmeister ausgestellte persönliche Angelkarte. Der Angelsport darf den
Schiffsverkehr auf dem Wasser und an Land nicht behindern.
Schwimmstege dürfen nur von berechtigten Personen betreten werden. Für Kinder und Nichtschwimmer besteht Rettungswestenpflicht auf den Schwimmstegen.
Baden, Schwimmen, Tauchen sind im SZK untersagt.
Haustiere sind im SZK nicht zulässig.
Das Reinigen von Wasserfahrzeugen ist nur mit umweltverträglichen Reinigungsmittel gestattet. Für etwaige Schäden haftet der Verursacher.
Die Verunreinigung des Geländes im SZK und des Hafengewässers sind verboten. Müll ist durch die Verursacher selber zu entsorgen. Soweit die Müllentsorgung durch das SZK erfolgen soll, bedarf es der Zustimmung des Hafenmeisters und ist kostenpflichtig.
Bei Unfällen oder Schadensereignissen sind die in solchen Fällen üblichen Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen zur Vermeidung weiteren Schadens einzuleiten und der Hafenmeister unverzüglich zu informieren, der die Koordination der weiteren Maßnahmen übernimmt.
§ 5 Schlüsselordnung
Nutzer des SZK mit längerfristigen Verträgen für Liege-, Stell- und Parkplätze sowie Angler mit längerem Aufenthalt erhalten zum Eintritt in das SZK einen Schlüssel mit Schlüsselkarte (Eigentum des SZK). Nach Hinterlegung eines Pfandes händigt der Hafenmeister dem Nutzer den Schlüssel mit Schlüsselkarte für die notwendigen Tore bzw. Türen aus. Aus Sicherheitsgründen sind die Tore der Einzäunung und die Türen der Gebäude im SZK außerhalb der Öffnungszeiten durch die Nutzer stets geschlossen zu halten.
Mit Beendigung der vereinbarten Nutzung sind Schlüssel und Schlüsselkarte zurückzugeben. Der hinterlegte Pfand wird bei Rückgabe des Schlüssels und der Schlüsselkarte unverzinst zurück erstattet. Bei Verlust des Schlüssels oder der Schlüsselkarte erfolgt keine Pfandrückgabe. Eine Weitergabe von Schlüssel und Schlüsselkarte an Dritte ist nicht gestattet und führt zum Entzug des Schlüssels und der Schlüsselkarte ohne Pfandrückgabe.
§ 6 Sanitäre Einrichtungen
Die sanitären Einrichtungen stehen ausschließlich den Nutzern, Gästen und Besuchern des SZK zur Verfügung und sind kostenpflichtig. Sie sind pfleglich zu behandeln und im gebrauchsfähigen und sauberen Zustand zu hinterlassen.
§ 7 Gebühren
Die Nutzungsgebühren für das SZK werden durch die WASSERSPORTSCHULE OBERLAUSITZ festgelegt und können als Preislisten beim Hafenmeister eingesehen werden. Änderungen sind vorbehalten. Für Nutzer des SZK besteht Gebührenbringepflicht.
§ 8 Haftung
Die WASSERSPORTSCHULE OBERLAUSITZ als Betreiber und deren Hafenmeister stellen lediglich Liege-, Stell- und Parkplätze sowie mit der Ausübung des Wassersports verbundene Dienstleistungen zur Verfügung. Bewachungsaufgaben werden nicht durchgeführt. Für Personen- und Sachschäden haftet der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen lediglich im
Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht und den vereinbarten Schadenersatzhöhen. Jegliche Haftung des Betreibers und seiner Erfüllungsgehilfen für wetterbedingte Schäden, Schäden aus dem Talsperrenbetrieb und den Gelände- und Gewässerbedingungen sind ausgeschlossen.
Nutzer, Gäste und Besucher des SZK haften für Schäden, die durch sie selbst, ihre Angehörigen, ihre Besatzungen oder durch ihre Gäste am Eigentum des SZK verursacht werden.
§ 9 Sanktionen
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hafenordnung kann der Nutzer des SZK entschädigungslos verwiesen werden. In diesem Falle besteht ein fristloses Kündigungsrecht für abgeschlossene Verträge. Dies gilt auch für den Fall, wenn das öffentliche Ansehen des SZK bzw. der WASSERSPORTSCHULE OBERLAUSITZ geschädigt wurde. Vorsätzliche und
fahrlässige Verstöße gegen die Hafenordnung führen zur Anzeige.
§ 10 Gültigkeit
Die Hafenordnung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Sie gilt für alle Nutzer, Gäste und Besucher des SZK. Änderungen der Hafenordnung werden am Aushang im SZK veröffentlicht.
WASSERSPORTSCHULE OBERLAUSITZ
Die Hafenordnung als PDF-Datei gibt es hier.