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Gewässer-Infos

Besonderheiten beim Angeln an der Talsperre Quitzdorf:

  • Im Januar und Februar gilt ein Fangverbot für alle Raubfischearten.
  • Pro Angeltag ist die Entnahme von insgesamt zwei Fischen der Arten Hecht und Zander erlaubt.
  • Das Mindestmaß für die Arten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
  • Pro Angeltag dürfen nur 5 Barsche entnommen werden, Mindestmaß ist 30 cm.
  • Karpfen müssen ab 39,9 cm Körperlänge entnommen werden.
  • Mitnahmepflicht für Weißfische.
     

Zugelassene Fanggeräte:

  • Zwei Friedfischangeln oder
  • eine Köderfisch- und eine Friedfischangel oder
  • eine Spinnangel oder
  • zwei Köderfischangeln oder
  • eine Flugangel.
     

Einige Hinweise für Angler:

  1. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
  2. Die durch Bojen gekennzeichneten Gewässerbereiche sind für jegliche Fischereiausübung gesperrt.
  3. Im Bereich des NSG „Stauwurzel“, des FND „Diehsaer Bucht“, des FND „Vogelinsel“ sowie im Teilbecken Reichendorf besteht ganzjährig Angelverbot.
  4. Der Erlaubnisschein ist nur gültig bei vollständiger Ausfüllung durch den Erlaubnisscheininhaber.
  5. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Abfälle sind wieder mitzunehmen. Das Anlegen von Lagerfeuern ist am gesamten Gewässer untersagt.
  6. Beim Fischfang dürfen Wasserfahrzeuge verwendet werden. Es gilt die Sächsische Schifffahrts-Verordnung und die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Bootsliegeplätze dürfen nur mit nachweislicher Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters der jeweiligen Fläche genutzt werden.
  7. Das Ausbringen von festverankerten Bojen zur Markierung einer Futterstelle sowie Abrissmontagen sind untersagt.
  8. Das Zelten und Campieren ist im gesamten Bereich der Talsperre Quitzdorf untersagt. Wetterschutzschirme mit einem Durchmesser bis 2,80 m dürfen verwendet werden. Wetterschutzzelte dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer oder Pächter des Uferabschnittes aufgestellt werden. Ein entsprechender Nachweis über die Erlaubnis ist den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.

Weitere Infos sowie eine Gewässerkarte mit den Schon- und Sperrgebieten an der Talsperre Quitzdorf sind  beim Hafenmeister in unserem SEGELZENTRUM Kollm erhältlich.


Petri Heil !
Ihr WSO-Team